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Beamtinnen und Beamte

PKV-Vergleich für Beamte

Der Restkostentarif folgt Ihrer Beihilfe.

Mit einem Beihilfeanspruch übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Versichert wird deshalb nicht der volle Aufwand, sondern der verbleibende Anteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von Ihrem persönlichen Beihilfesatz, Ihrem Dienstherrn und Ihrer Familiensituation ab.

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Kostenfrei und unverbindlich. Ihre Angaben werden persönlich ausgewertet.

Ihre Beihilfe ist individuell

Beihilfe ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Bund und Länder haben eigene Beihilfevorschriften, die sich in Bemessungssätzen, Erstattungsfähigkeit einzelner Leistungen und Eigenbehalten unterscheiden können. Für Bundesbedienstete finden Sie die maßgeblichen Informationen beim Bundesverwaltungsamt. Für Landesbeamte gelten die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes. Wir gehen deshalb immer von Ihrem konkreten Beihilfebescheid beziehungsweise Ihrer Zusage aus und nicht von einem Standardwert.

Restkostenversicherung passgenau bilden

Der private Tarif deckt den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa bei Familienzuwachs oder im Ruhestand, sollte sich der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Ob und in welchem Umfang ein Tarif das vorsieht, gehört zu den wichtigsten Punkten im Vergleich; wir prüfen die entsprechenden Bedingungen ausdrücklich mit.

Familiensituation

Ehe- oder Lebenspartner sind je nach Vorschrift und eigenem Einkommen beihilfeberechtigt oder eben nicht. Für Kinder gilt regelmäßig ein eigener Bemessungssatz. Daraus ergeben sich sehr unterschiedliche Konstellationen: mehrere beihilfekonforme Restkostentarife, ein Vollversicherungstarif für einen Partner ohne Anspruch oder eine Mischform. Diese Struktur bestimmt den Gesamtbeitrag Ihrer Familie deutlich stärker als kleine Beitragsunterschiede zwischen einzelnen Gesellschaften.

Öffnungsaktion individuell prüfen

Teilnehmende Gesellschaften bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnungsaktion an, bei der die Annahme mit begrenzten Risikozuschlägen und ohne Leistungsausschlüsse erfolgen kann. Ob Sie darunter fallen, hängt unter anderem von Fristen ab Verbeamtung, vom Anbieter und von Ihrer persönlichen Situation ab. Eine allgemeine Zusage gibt es dazu nicht. Wir prüfen im Einzelfall, ob dieser Weg für Sie in Betracht kommt.

Pauschale Beihilfe als Alternative

Einige Dienstherren bieten eine pauschale Beihilfe an: Statt der anteiligen Kostenerstattung wird ein Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung gewährt. Das Angebot besteht nicht überall, und die Entscheidung ist in der Regel dauerhaft. Ob sie für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Dienstherrn, Ihrer Familiensituation und Ihren Leistungserwartungen ab. Wir stellen beide Wege gegenüber, statt einen davon vorauszusetzen.

Vergleichskriterien für Ihre Situation

  • BeihilfesatzIhr persönlicher Bemessungssatz sowie der Ihrer Familienangehörigen als Ausgangspunkt der Restkostenberechnung.
  • BeihilfekonformitätOb der Tarif die Lücken Ihrer konkreten Beihilfevorschrift schließt, inklusive Wahlleistungen und Eigenbehalten.
  • AnpassungsrechteAnpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderung des Bemessungssatzes.
  • FamilienstrukturSinnvolle Kombination aus Restkostentarifen und, falls nötig, einer Vollversicherung für Angehörige ohne Anspruch.
  • RuhestandVeränderter Bemessungssatz und Beitragsentwicklung nach dem aktiven Dienst.

Allgemeine Erläuterung, keine Zusage einzelner Leistungen. Verbindlich sind ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Fragen

Häufig gefragt

Wie hoch ist mein Beihilfesatz?

Das richtet sich nach der für Sie geltenden Beihilfevorschrift und Ihrer persönlichen Situation. Wir arbeiten mit dem Satz aus Ihrer Zusage beziehungsweise Ihrem Bescheid und nicht mit pauschalen Annahmen.

Kann ich als Beamter mit Vorerkrankungen aufgenommen werden?

Grundsätzlich ist eine Gesundheitsprüfung vorgesehen. Ob eine Öffnungsaktion mit erleichterten Annahmebedingungen für Sie in Frage kommt, lässt sich nur individuell klären. Eine generelle Zusage gibt es nicht.

Was ändert sich im Ruhestand?

Häufig steigt der Beihilfebemessungssatz, sodass der private Restkostenanteil sinkt. Wichtig ist deshalb, dass Ihr Tarif eine Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht. Das prüfen wir bereits beim Vergleich.

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