Familie · 6 Min. Lesezeit
PKV und Familie: Was Sie vor einer Entscheidung durchrechnen sollten
Von Andreas Galli · Stand: September 2026
Für Singles ist der Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung überschaubar. Sobald eine Partnerschaft, Kinder oder eine Elternzeit dazukommen, ändert sich die Rechnung strukturell und nicht nur um ein paar Euro.
Der entscheidende Unterschied: kein Familientarif
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt die beitragsfreie Familienversicherung. Ein Ehepartner ohne eigenes nennenswertes Einkommen und die Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen. In der privaten Krankenversicherung gibt es dieses Prinzip nicht. Jede Person schließt einen eigenen Vertrag ab und zahlt einen eigenen Beitrag, berechnet nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif.
Das ist weder automatisch teurer noch automatisch besser. Kinder werden in der PKV in der Regel zu deutlich niedrigeren Beiträgen versichert als Erwachsene, weil kein Altersrückstellungsanteil in gleicher Höhe nötig ist. Ob sich das für Ihre Familie rechnet, hängt davon ab, wie viele Personen versichert werden müssen und wie sich Ihre Einkommen verteilen.
Wie Kinder versichert werden
Für Kinder gibt es in der PKV die Kindernachversicherung. Nach § 198 VVG ist ein neugeborenes Kind rückwirkend ab Geburt versichert, wenn es spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt beim Versicherer angemeldet wird. Die Aufnahme erfolgt dann ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten, vorausgesetzt, der Versicherungsschutz des Kindes ist nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils. Eine vertraglich vereinbarte Mindestversicherungsdauer des Elternteils darf dabei höchstens drei Monate betragen. Die Zweimonatsfrist ergibt sich aus dem Gesetz und gilt einheitlich; unterschiedlich sind lediglich die Tarifausgestaltungen, in die das Kind aufgenommen werden kann. Wer eine Familiengründung plant, sollte diesen Punkt vor Vertragsabschluss prüfen, nicht danach.
Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat versichert, entscheidet die Konstellation aus Einkommen und Versicherungspflicht darüber, ob das Kind in der Familienversicherung mitversichert werden kann. Das ist einer der häufigsten Punkte, an denen Paare überrascht werden, und einer der wenigen, die sich vorab klar prüfen lassen.
Elternzeit und Einkommenspausen
Während der Elternzeit ruht das Gehalt oder fällt deutlich niedriger aus. Der PKV-Beitrag läuft trotzdem weiter, weil er nicht vom Einkommen abhängt. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt in dieser Zeit in der Regel. Wer privat versichert ist, sollte diese Phase deshalb einplanen, bevor sie eintritt.
Praktisch heißt das, vorab zu klären:
- Wie hoch ist der Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss?
- Gibt es im Tarif Optionen, den Beitrag zeitweise zu reduzieren?
- Welche Auswirkungen hätte ein Wechsel in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers?
- Wie ist das Krankentagegeld während einer Einkommenspause geregelt?
Wenn das Einkommen unter die Grenze fällt
Sinkt das Bruttojahreseinkommen einer angestellten Person dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € brutto im Jahr 2026 (§ 2 SVBezGrV 2026), tritt in der Regel wieder Versicherungspflicht ein. Das kann gewollt sein, kann aber auch bedeuten, dass ein sorgfältig gewählter Privattarif aufgegeben wird. Bei Teilzeit nach der Elternzeit ist dieser Punkt besonders relevant.
Was ein sinnvoller Vergleich für Familien leisten muss
Ein Vergleich, der nur den heutigen Beitrag pro Person addiert, greift zu kurz. Er sollte mindestens drei Szenarien abbilden: die heutige Situation, eine Phase mit reduziertem Einkommen und die Situation mit Kindern. Erst dann sehen Sie, ob die Entscheidung auch dann noch trägt, wenn sich Ihr Leben verändert. Genau darum geht es.
Wir rechnen Ihnen keine Ersparnis vor, die niemand garantieren kann. Wir zeigen Ihnen, an welchen Stellen Ihre Familienplanung den Vergleich verändert und welche Tarifmerkmale deshalb für Sie besonders wichtig sind.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zum Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind immer die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und Ihre persönliche Situation.
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